VICRONIX – Inh. David Crump
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe (im Folgenden „VICRONIX“).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen Sie diese AGB an.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Mit Auftragserteilung, Registrierung oder Nutzung einer Leistung von VICRONIX erklärt der Kunde, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der mit VICRONIX einen Vertrag über Leistungen, Produkte oder Module abschließt.
Leistung / Service
Jede von VICRONIX angebotene Tätigkeit, Lieferung oder Bereitstellung – unabhängig davon, ob sie projektbezogen, modular oder dauerhaft erbracht wird.
Projekt
Eine individuell beauftragte, zeitlich begrenzte Leistung oder Entwicklung (z. B. Design, Konfiguration, technische Umsetzung), die nach Abnahme abgeschlossen ist.
Modul
Ein eigenständiges, wiederverwendbares Produkt oder Service-Baustein von VICRONIX (z. B. Shematix, Stackforge, Buildup, Fabriq, Fluxion, Uptimize), der ergänzend oder unabhängig genutzt werden kann.
Plattform
Die Gesamtheit aller von VICRONIX bereitgestellten Module, Systeme und Online-Dienste, einschließlich der zugrunde liegenden Infrastruktur und Benutzeroberflächen.
Vertrag
Jede Vereinbarung zwischen VICRONIX und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen, unabhängig davon, ob sie schriftlich, elektronisch oder mündlich geschlossen wurde.
VICRONIX bietet modulare digitale Dienstleistungen an, insbesondere:
- Einrichtung, Integration und Verwaltung von Software- und Hosting-Lösungen,
- Entwicklung und Automatisierung digitaler Workflows,
- Kommunikations-, Beratungs- und Supportleistungen,
- sowie Betrieb, Anpassung und Optimierung verschiedener VICRONIX-Module (siehe Abschnitt 15).
Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung werden jeweils individuell vereinbart (z. B. im Angebot, Vertrag oder Projektbriefing).
Je nach Art der Leistung handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag im Sinne der §§ 611 ff. bzw. 631 ff. BGB.
Ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
VICRONIX ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt, sofern dadurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
Zur Bereitstellung unserer Leistungen nutzt VICRONIX die folgenden, branchenüblichen Tools und Plattformen:
Trello, Slack, Zoom, Dropbox, Telegram, WhatsApp, Discord, GitHub, Instagram, ZAP-Hosting, Zapier, n8n & Crisp.
Diese Dienste unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien ihrer Anbieter.
Die Haftung von VICRONIX für Ausfälle, Datenverluste oder Datenschutzverstöße dieser Drittanbieter wird auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für die sorgfältige Auswahl und Beaufsichtigung der Drittanbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 28 DSGVO) bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
Der Kunde ist verpflichtet, sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der jeweiligen Anbieter vertraut zu machen.
VICRONIX haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit, Änderung oder Einstellung dieser externen Dienste oder deren selbstständige Datenschutzpraxis.
Änderungen der Schnittstellen oder API-Strukturen dieser externen Anbieter, die außerhalb des Einflussbereichs von VICRONIX liegen, können Auswirkungen auf die bereitgestellten Systeme haben. VICRONIX haftet hierfür nur im Rahmen seiner allgemeinen Haftungsregelungen, insbesondere bei Verletzung einer Sorgfaltspflicht.
Bei der Nutzung externer Tools kann es zu Datenübermittlungen in Drittländer außerhalb des EWR kommen. Soweit erforderlich, stellt VICRONIX sicher, dass die jeweiligen Anbieter geeignete Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) vorweisen können. VICRONIX ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO nur für die Datenverarbeitung, die es selbst vornimmt. Hinsichtlich der Verarbeitung durch die genannten Drittanbieter ist VICRONIX nicht Verantwortlicher für Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von VICRONIX schriftlich oder digital bestätigt
oder VICRONIX das Angebot des Kunden ausdrücklich bestätigt bzw. mit der Leistungserbringung beginnt.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebote von VICRONIX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Die vertragsbezogene Kommunikation kann in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
E-Mails gelten als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Empfängers abrufbar sind.
Elektronische Rechnungen (z. B. PDF) sind der Papierrechnung gleichgestellt.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zahlungen sind ohne Abzug binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behält sich VICRONIX das Recht vor, laufende Arbeiten bis zur Begleichung auszusetzen.
Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
Bei längerfristigen Projekten kann VICRONIX angemessene Abschlagszahlungen verlangen (§ 632a BGB).
Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form (z. B. per eMail oder als PDF-Dokument) übermittelt.
Ein Anspruch auf postalische Zusendung besteht nicht.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien bereitzustellen, die für die Leistungserbringung notwendig sind.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und frei von Schadsoftware sind.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und Systeme.
Alle durch VICRONIX erstellten Konzepte, Designs, Quellcodes und Inhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VICRONIX.
Nach Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den übergebenen Leistungen.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Veränderung der Inhalte ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei VICRONIX; jede Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
Für einzelne VICRONIX-Module können ergänzende oder abweichende Nutzungsregelungen gelten (z. B. erweiterte Lizenz, Übertragung von Designrechten). Diese sind in den jeweiligen Modulergänzungen geregelt und gehen im Konfliktfall den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts vor.
VICRONIX ist berechtigt, anonymisierte Projektdaten, technische Darstellungen, Screenshots, Code- oder Systemauszüge,
sowie visuelle oder textliche Inhalte zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken zu verwenden.
Eine namentliche Nennung oder inhaltliche Identifizierung des Kunden erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.
Personenbezogene Daten werden dabei weder gespeichert noch veröffentlicht.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
VICRONIX haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung,
die auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs von VICRONIX zurückzuführen sind.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, Unwetter, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, Embargos, Streiks, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferkettenunterbrechungen, Ausfälle öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze (einschließlich Internet, Rechenzentren, Cloud-Dienste, DNS oder API-Plattformen), Cyberangriffe, Ransomware, Hacking, Denial-of-Service-Attacken, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, politische Maßnahmen, Export- oder Importbeschränkungen sowie sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von VICRONIX liegen.
Die vereinbarten Fristen verlängern sich in solchen Fällen automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
VICRONIX ist berechtigt, Leistungen während des Bestehens höherer Gewalt ganz oder teilweise auszusetzen.
Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund
mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig abzurechnen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Für einzelne VICRONIX-Module können ergänzende oder abweichende Regelungen zu Leistungsstörungen und höherer Gewalt gelten.
Diese sind in den jeweiligen Modulergänzungen festgelegt und gehen im Konfliktfall den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts vor.
VICRONIX haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VICRONIX nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“)
und auch nur auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
VICRONIX übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle, Fehler oder Sicherheitslücken externer Anbieter (siehe Abschnitt 3).
Die Gesamthaftung von VICRONIX ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
Davon unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Haftung für Datenverluste besteht nur, wenn der Kunde in zumutbaren Intervallen, mindestens jedoch täglich,
eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung durchgeführt hat und ein Datenverlust trotz dieser Sicherung eingetreten ist.
Für einzelne VICRONIX-Module (z. B. Shematix, Stackforge, Fluxion, Fabriq, Uptimize, Buildup) gelten ergänzende oder abweichende Haftungsregelungen. Diese sind in den jeweiligen Modulergänzungen festgelegt und gehen im Konfliktfall den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts vor.
Ansprüche wegen Mängeln an von VICRONIX erbrachten Leistungen verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abnahme oder Leistungserbringung.
Dies gilt nicht für Ansprüche aus Garantie, Arglist, aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für alle darüber hinausgehenden Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
VICRONIX behält sich das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Umfang der Leistungen, insbesondere bei modularen Services, zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen, sofern dies aus technischen oder operativen Gründen erforderlich ist und dem Kunden die vertraglich vereinbarte Hauptleistung weiterhin erbracht werden kann.
Wesentliche Änderungen, die zu einer relevanten Abweichung der vertraglichen Leistung führen, werden dem Kunden frühzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, der Änderung innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen in Textform zu widersprechen.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. VICRONIX behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs (6) Wochen ordentlich zu kündigen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die geänderte Leistung als angenommen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Wegfall oder wesentlicher Änderung der für die Leistungserbringung notwendigen Drittanbieter-Tools) bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von VICRONIX.
Der Kunde bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich mit deren Geltung einverstanden.
Soweit VICRONIX im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der auf Anfrage bereitgestellt wird.
VICRONIX verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze
(DSGVO, BDSG, TTDSG) und nach Maßgabe der jeweils gültigen Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO),
sofern VICRONIX im Auftrag des Kunden tätig wird.
Der jeweils aktuelle Datenschutzhinweis ist unter https://www.vicronix.net/de/datenschutz abrufbar.
(1) Sämtliche Marken, Designs, Texte und Module sind Eigentum von VICRONIX oder der jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ohne schriftliche Genehmigung ist unzulässig.
Projektverträge enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Laufende Service-, Wartungs- oder Abonnementverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine unbefristete Laufzeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von sechzig (60) Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für einzelne VICRONIX-Module (z. B. Uptimize, Fabriq oder andere mit wiederkehrenden Leistungen) können besondere Laufzeiten, Verlängerungen oder Kündigungsregelungen gelten.
Diese sind in den jeweiligen Modulergänzungen festgelegt und gehen im Konfliktfall den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts vor.
VICRONIX behält sich vor, laufende Verträge oder Servicevereinbarungen nach Ablauf vereinbarter Mindestlaufzeiten mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen, auch ohne Angabe von Gründen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
VICRONIX behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ausgenommen der Regelungen zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Anpassung der Preismodelle) erforderlich ist.
Änderungen werden dem Kunden frühzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen.
Bei fristgerechtem Widerspruch des Kunden wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. VICRONIX behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs (6) Wochen ordentlich zu kündigen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Wegfall oder wesentlicher Änderung der für die Leistungserbringung notwendigen Drittanbieter-Tools) bleibt unberührt.
Für einzelne VICRONIX-Module gelten ergänzende Bestimmungen, die Bestandteil dieser AGB sind.
Jedes VICRONIX-Modul stellt ein eigenständiges Vertragsverhältnis dar.
Eine Kombination mehrerer Module begründet kein einheitliches Vertragswerk,
es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Für sämtliche Module und Vertragsverhältnisse gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe, in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den allgemeinen AGB und den nachfolgenden modulspezifischen Bestimmungen
gehen die modulspezifischen Regelungen vor.
(1) Leistungsumfang und Zielsetzung
Das Modul Shematix umfasst die konzeptionelle Projektphase vor der eigentlichen Umsetzung.
Dazu gehören insbesondere die Analyse des Ist-Zustands, Machbarkeitsstudien, Zieldefinition, Ressourcen- und Zeitplanung sowie das Requirements Engineering.
Das Ergebnis des Moduls ist ein detailliertes, strukturiertes Konzept- oder Planungsdokument („Shematix-Konzept“),
das als Grundlage für nachfolgende Module oder externe Umsetzungen dient.
Die konkrete Ausgestaltung (Anzahl der Meetings, Workshops, Kommunikationskanäle, Dokumentationsformate etc.)
wird im individuellen Projektbriefing bzw. Fragebogen mit dem Kunden festgelegt und gilt als Bestandteil des Vertrags.
Das im Rahmen von Shematix erstellte Konzept stellt eine Beratungsleistung dar; ein konkreter Umsetzungserfolg wird nicht geschuldet.
(2) Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Für das Modul Shematix gilt eine Grundpauschale für Planung und Koordination.
Das erste Drittel der vereinbarten Pauschale ist vor Projektbeginn fällig.
Nach Abschluss der Konzeptphase und Übergabe erfolgt eine Rücksprache- und Feinjustierungssitzung;danach wird der verbleibende Teilbetrag der Grundpauschale fällig.
Mehrleistungen, zusätzliche Abstimmungstermine oder Anpassungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen,werden nach Zeitaufwand zu dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Alle Preisangaben verstehen sich freibleibend und können im Zuge der Unternehmensentwicklung angepasst werden.
(3) Lieferform und Abnahme
Das Shematix-Konzept wird in der Regel als digitales Dokument (PDF) bereitgestellt.
Workshops oder Präsentationen können – je nach Vereinbarung – vor Ort oder per Videokonferenz (z. B. Zoom) stattfinden.
Nach Übergabe des Konzepts hat der Kunde vier (4) Wochen Zeit, sich verbindlich zu entscheiden, ob die Umsetzung durch VICRONIX oder durch einen Dritten erfolgen soll.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Konzept als abgenommen.
In diesem Fall wird automatisch die Lizenzgebühr für die Übertragung der Nutzungsrechte an den Konzeptinhalten fällig.
(4) Nutzungsrechte und Eigentum am Konzept
Das im Rahmen von Shematix erstellte Konzept bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungen Eigentum von VICRONIX.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Konzept.
Eine Weitergabe oder Umsetzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VICRONIX zulässig.
Erwirbt der Kunde vertraglich das Recht, das Konzept durch Dritte umsetzen zu lassen, bleibt VICRONIX dennoch berechtigt, anonymisierte Daten, Strukturen oder Inhalte des Projekts zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken weiter zu verwenden.
Eine namentliche oder inhaltliche Identifizierung des Kunden erfolgt dabei nicht.
(5) Änderungen und Rücksprache
Vor der Konzeptübergabe erfolgt eine einmalige Rücksprache zur Feinabstimmung.
Dieser Termin dient ausschließlich der Detailklärung und nicht der inhaltlichen Neuausrichtung des Projekts.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Konzeptumfangs bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich berechnet.
(6) Haftung und Leistungscharakter
Das Modul Shematix stellt eine planerische und beratende Dienstleistung dar.
VICRONIX haftet nicht für die technische oder wirtschaftliche Umsetzbarkeit der im Konzept enthaltenen Vorschläge oder Einschätzungen.
Eine Erfolgsgarantie im Sinne eines Werkvertrags besteht nicht.
Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen Bestimmungen der VICRONIX-AGB.
Das Shematix-Konzept erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Garantie für technische,
wirtschaftliche oder rechtliche Umsetzbarkeit dar. Das Planungsrisiko verbleibt beim Kunden.
(7) Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Moduls erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln.
VICRONIX ist berechtigt, technische und organisatorische Erkenntnisse aus anonymisierten Projektdaten zu eigenen Entwicklungs- und Referenzzwecken zu verwenden.
Eine Identifizierung des Kunden oder eine Offenlegung vertraulicher Geschäfts- oder Personendaten findet nicht statt.
Im Übrigen gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
(8) Gültigkeit des Konzepts
Das erstellte Konzept behält für einen Zeitraum von vier (4) Wochen nach Übergabe seine technische und wirtschaftliche Gültigkeit.
Nach Ablauf dieser Frist können Inhalte, Preise, Termine oder Ressourcenverfügbarkeiten von VICRONIX angepasst werden, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen.
(9) Abgrenzung zu weiteren Modulen
Nach Abschluss des Moduls Shematix kann die technische Umsetzung, Optimierung oder Erweiterung ausschließlich über nachfolgende VICRONIX-Module – insbesondere Stackforge, Buildup oder Uptimize – beauftragt werden.
Eine automatische Beauftragung, Kombination oder Verlängerung findet nicht statt; jedes Modul bildet ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit separater Vergütung und Leistungsbeschreibung.
Entscheidet sich der Kunde, das im Rahmen von Shematix erstellte Konzept durch Dritte umzusetzen, bleibt VICRONIX von jeder Haftung für die technische oder wirtschaftliche Umsetzung freigestellt.
(10) Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die allgemeinen AGB von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
(1) Leistungsumfang und Zielsetzung
Das Modul Uptimize umfasst die Optimierung, Erweiterung und Modernisierung bestehender technischer Strukturen des Kunden, einschließlich Software-, Hardware- und Workflow-Umgebungen.
Ziel ist die Steigerung von Effizienz, Stabilität und Zukunftssicherheit.
Voraussetzung für dieses Modul ist grundsätzlich die vorherige Durchführung des Moduls Shematix.
(a) Risikoübernahme bei Verzicht auf Shematix:
Da das Modul Shematix der notwendigen Planbarkeit, Zielsetzung und Analyse dient, liegt das Risiko für Mängel, Fehlplanungen, Inkompatibilitäten oder Folgeschäden, die ohne diese fundierte Basis entstehen, vollständig beim Kunden, sofern er explizit auf die Durchführung von Shematix verzichtet hat.
(b) Haftungsausschluss:
VICRONIX ist in diesem Fall von der Haftung für alle Schäden freigestellt, die kausal und direkt auf den fehlenden Shematix-Plan zurückzuführen sind.
(c) Zwingendes Recht:
Die Haftungsfreistellung nach Abs. (b) gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens VICRONIX. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
Nicht Bestandteil dieses Moduls sind Neuinstallationen, Hardwaretausch oder Migrationen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Je nach Art der Leistung handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag im Sinne der §§ 611 ff. bzw. 631 ff. BGB.
Ob ein Erfolg geschuldet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.
(2) Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für Uptimize gilt eine Grundpauschale zur Abdeckung der Basisleistungen.
Darüber hinausgehende Arbeiten, zusätzliche Rücksprachen, Tests oder Anpassungen werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Die Grundpauschale ist vor Beginn der Arbeiten fällig.
Laufende oder wiederkehrende Kosten (z. B. Lizenz-, API- oder Modellgebühren) werden gesondert über das Modul Fluxion abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Alle Preisangaben sind freibleibend und können unternehmerisch angepasst werden.
(3) Datensicherung und Backup-Pflicht
Vor Beginn jeglicher Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, ein vollständiges, aktuelles Backup aller Systeme und Daten anzulegen und VICRONIX dessen Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann VICRONIX die Leistung aussetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die erstellten Backups auf Funktionalität zu prüfen und sicher zu verwahren.
Unterbleibt die Mitwirkung des Kunden, kann VICRONIX gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.
Für Datenverlust, Systemfehler oder Inkompatibilitäten, die trotz ordnungsgemäßer Arbeit auftreten, haftet VICRONIX nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(4) Zugriffsrechte und Zusammenarbeit
Der Kunde stellt alle erforderlichen Zugänge, Berechtigungen, Schnittstellen und Systeminformationen bereit.
Verzögerungen oder technische Einschränkungen infolge fehlender Zugänge verlängern vereinbarte Fristen und können Mehrkosten verursachen.
Werden Zugänge gar nicht oder verspätet bereitgestellt, sodass daraus Leistungseinbußen, Fehler oder Minderungen der Ergebnisse entstehen, trägt allein der Kunde die Verantwortung hierfür; eine Gewährleistung oder Haftung durch VICRONIX ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistung setzt mit sofortiger Wirkung aus, wenn der Kunde notwendige Zugänge oder Informationen nicht bereitstellt oder wesentlich verzögert.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen an Systemen während der Leistungserbringung nur in Abstimmung mit VICRONIX vorzunehmen; bei Zuwiderhandlung gelten dieselben Folgen.
(5) Dokumentation und Bericht
Alle durchgeführten Änderungen, Tests und Verbesserungen werden von VICRONIX mit Zeitstempel protokolliert und in einem Optimierungsbericht (PDF) zusammengefasst.
Solange VICRONIX die Wartung und Instandhaltung übernimmt, verbleibt das Originaldokument bei VICRONIX.
Bei vollständiger Projektübernahme durch den Kunden wird das Dokument übergeben; ab diesem Zeitpunkt übernimmt VICRONIX keinerlei Haftung für das übergebene Projekt oder dessen weitere Nutzung, unabhängig davon, ob die Haftung aus diesem oder einem anderen Modul abgeleitet wird.
Eine Kopie des letzten Berichts kann jederzeit angefordert werden.
(6) Abnahme, Gewährleistung und Zahlungsfälligkeit
(a) Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung. Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Funktionsprüfung schriftlich (in Textform) unter konkreter Angabe der Mängel Beanstandungen mitteilt.
(b) Rügepflicht und Service
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Modul unverzüglich nach Abnahme gründlich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von dreißig (30) Kalendertagen nach Abnahme in Textform zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist sind Rügen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Die gesetzliche Rügepflicht des Kunden nach § 377 HGB bleibt unberührt.
Kleinere Nachjustierungen und Korrekturen, die die Funktionsfähigkeit des Moduls nicht wesentlich beeinträchtigen, werden von VICRONIX innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme auf Kulanzbasis durchgeführt. Schwerwiegende Mängel, die die vertraglich vereinbarte Nutzung des Moduls wesentlich beeinträchtigen und die VICRONIX nachweislich zuzurechnen sind, werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abnahme korrigiert, sofern kein Wartungsvertrag (Fluxion) besteht.
Ab dem einunddreißigsten (31.) Tag nach Abnahme entfällt die vertragliche Verpflichtung von VICRONIX zur Mängelbeseitigung im Rahmen des Absatz (b), auch wenn zuvor gemeldete Mängel noch in Bearbeitung sind. Leistungen, die VICRONIX nach Ablauf dieser Fristen erbringt, erfolgen ausdrücklich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(c) Besondere Bestimmungen zur Gewährleistung
Nimmt der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen am System vor, die außerhalb der von VICRONIX dokumentierten Schnittstellen liegen, verfällt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit sofortiger Wirkung. Der Wegfall oder die Einschränkung der Gewährleistung entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen.
Eine verlängerte Gewährleistung von insgesamt neunzig (90) Tagen kann gegen eine zusätzliche Pauschale vereinbart werden. Diese verlängerte Frist beginnt mit der Abnahme und stellt eine vertragliche Garantie dar.
Kommt ein Wartungsvertrag (Fluxion) zustande, beginnt dieser unmittelbar mit der Abnahme und ersetzt die Service-Leistungen gemäß Absatz (b). Die Verjährungsfrist richtet sich weiterhin nach den allgemeinen AGB.
(d) Zahlungsfälligkeit
Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen, sofern diese die Funktionsfähigkeit des Projekts nicht wesentlich beeinträchtigen.
(7) Eigenmächtige Änderungen und Gewährleistungsverlust
Nimmt der Kunde eigenständig oder durch Dritte Änderungen an den von VICRONIX optimierten Systemen vor, verfällt mit sofortiger Wirkung jede Gewährleistung – sowohl bei bestehendem Wartungsvertrag als auch ohne diesen.
Ein solcher Gewährleistungsverlust befreit den Kunden nicht von bestehenden Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen.
(8) Haftungsbeschränkung
VICRONIX haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten, die durch Updates, Fremdsoftware, externe Provider oder eigenmächtige Eingriffe entstehen.
Eine Erfolgsgarantie für die Optimierung wird nicht übernommen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der VICRONIX-AGB.
(9) Verwendung von Referenz-, Bild- und Projektdaten
VICRONIX ist berechtigt, anonymisierte technische Daten, Screenshots, Diagramme, Fotos oder Darstellungen der optimierten Systeme zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken zu nutzen.
Eine namentliche oder inhaltliche Zuordnung des Kunden erfolgt nicht.
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Bildern, Visualisierungen, Dokumentationen und technischen Darstellungen verbleiben dauerhaft bei VICRONIX, auch nach Abnahme und vollständiger Bezahlung des Projekts.
(10) Abgrenzung zu weiteren Modulen
Nach Abschluss des Moduls Uptimize kann die fortlaufende Wartung, Betreuung oder Automatisierung ausschließlich über das Modul Fluxion beauftragt werden.
Module bleiben rechtlich und vertraglich getrennt; eine automatische Verlängerung oder Kombination findet nicht statt.
(11) Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die allgemeinen AGB von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
(1) Leistungsumfang und Zielsetzung
Das Modul Stackforge umfasst die Entwicklung, Integration und Automatisierung digitaler Werkzeuge, Anwendungen und Systeme.
Hierzu zählen insbesondere die Konzeption und Umsetzung individueller Softwarelösungen, Web- und Systementwicklungen, Automatisierungen sowie Schnittstellen-Integrationen zwischen bestehenden und neuen Systemen.
Ziel ist die Schaffung stabiler, intelligenter und effizienter digitaler Prozesse.
Das Modul Stackforge wird grundsätzlich als Werkvertrag gemäß § 631 BGB erbracht.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist in der Regel ein zuvor erarbeitetes Konzept aus dem Modul Shematix.
(a) Risikoübernahme bei Verzicht auf Shematix:
Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf das Shematix-Konzept, erfolgt die Leistungserbringung als reiner Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Aufgrund der fehlenden fundierten Analyse durch Shematix liegt das Risiko für die technische oder wirtschaftliche Zielerreichung, Kompatibilität oder den Projekterfolg vollständig beim Kunden.
(b) Haftungsausschluss:
VICRONIX ist in diesem Fall von der Haftung für alle Schäden freigestellt, die kausal und direkt auf den fehlenden Shematix-Plan zurückzuführen sind.
(c) Zwingendes Recht:
Die Haftungsfreistellung nach Abs. (b) gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens VICRONIX. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
(2) Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für Stackforge wird eine Grundpauschale erhoben, die die Projektvorbereitung und Grundstrukturierung abdeckt und bei Projektbeginn fällig ist.
Darüber hinaus werden die tatsächlichen Entwicklungsleistungen auf Basis definierter Projektabschnitte („Milestones“) abgerechnet.
Nach jedem Milestone sind zwei Drittel der bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen.
Mit der endgültigen Abnahme sind sämtliche offenen Beträge fällig.
Bei Entwicklungszeiträumen von mehr als drei (3) Monaten sind zusätzlich alle während der Projektlaufzeit anfallenden laufenden Kosten (z. B. Lizenzen, System- oder API-Gebühren) zu entrichten.
Diese laufenden Kosten gehen nach Abschluss des Projekts in das Modul Fluxion über und werden dort fortlaufend abgerechnet.
Alle Preisangaben sind freibleibend und können entsprechend der Unternehmensentwicklung angepasst werden.
(3) Projektstruktur, Milestones und Abnahme
Das Projekt wird gemäß den im Rahmen von Shematix festgelegten Zielen und Spezifikationen umgesetzt.
Der Ablauf orientiert sich an den definierten Milestones.
Nach Abschluss eines Milestones findet eine Rücksprache mit dem Kunden statt, um Feinjustierungen vorzunehmen und die weitere Entwicklungsrichtung abzustimmen; diese Termine dienen nicht der inhaltlichen Neuausrichtung des Projekts.
Teilabnahmen erfolgen nach Übergabe einzelner Entwicklungsabschnitte.
Erfolgt innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übergabe keine schriftliche Beanstandung, gilt der Abschnitt als abgenommen und abrechnungsfähig.
Nach Abschluss aller vereinbarten Entwicklungsabschnitte erfolgt die Endabnahme.
(4) Änderungsmanagement
Anpassungen oder Erweiterungen, die nach Projektstart vom Kunden gewünscht werden, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
VICRONIX behält sich vor, in solchen Fällen den Zeitplan, die Kosten und die Abnahmetermine anzupassen.
Ein Anspruch auf kostenlose Neuentwicklung oder nachträgliche Funktionsänderung besteht nicht.
(5) Dokumentation, Übergabe und Nutzungsrechte
Nach Abschluss des Projekts erhält der Kunde das fertige System (Software, Workflow oder Plattform) sowie die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte daran.
Der Kunde erhält nicht den Quellcode oder interne Entwicklungsdateien; der Code bleibt Eigentum von VICRONIX.
Die Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vollständig vergütet wurde
Alle durchgeführten Arbeiten werden von VICRONIX dokumentiert und in einem Abschlussbericht (PDF) festgehalten.
Sofern VICRONIX die fortlaufende Wartung übernimmt, verbleibt die technische Projektdokumentation bei VICRONIX.
Bei vollständiger Projektübernahme durch den Kunden wird die Dokumentation übergeben; ab diesem Zeitpunkt übernimmt VICRONIX keinerlei Haftung für Funktionsstörungen, Inkompatibilitäten oder Folgeschäden.
Eine Kopie des letzten Berichts kann jederzeit angefordert werden.
VICRONIX bleibt berechtigt, generische Funktionen, Bibliotheken, Baugruppen und Framework-Bestandteile,
die keine vertraulichen Kundendaten enthalten, in anderen Projekten wiederzuverwenden.
(6) Gewährleistung, Nachbesserung und Fristen
Nach der endgültigen Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen.
Der Kunde hat danach Anspruch auf:
Feinjustierungen und kleinere Anpassungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme.
Beseitigung schwerwiegender, vorhersehbarer oder durch VICRONIX verursachter Fehler innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abnahme, sofern kein Wartungsvertrag (Fluxion) besteht.
Kommt ein Wartungsvertrag zustande, beginnt dieser unmittelbar mit der Abnahme und ersetzt die standardmäßige Gewährleistung.
Eine verlängerte Gewährleistung von insgesamt neunzig (90) Tagen kann gegen eine zusätzliche Pauschale vereinbart werden.
Nimmt der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen am System vor, verfällt die Gewährleistung mit sofortiger Wirkung.
Der Wegfall oder die Einschränkung der Gewährleistung entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen gegenüber VICRONIX.
(a) Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung. Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Funktionsprüfung schriftlich (in Textform) unter konkreter Angabe der Mängel Beanstandungen mitteilt.
(b) Rügepflicht und Service
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Modul unverzüglich nach Abnahme gründlich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von dreißig (30) Kalendertagen nach Abnahme in Textform zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist sind Rügen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Die gesetzliche Rügepflicht des Kunden nach § 377 HGB bleibt unberührt.
Kleinere Nachjustierungen und Korrekturen, die die Funktionsfähigkeit des Moduls nicht wesentlich beeinträchtigen, werden von VICRONIX innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme auf Kulanzbasis durchgeführt. Schwerwiegende Mängel, die die vertraglich vereinbarte Nutzung des Moduls wesentlich beeinträchtigen und die VICRONIX nachweislich zuzurechnen sind, werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abnahme korrigiert, sofern kein Wartungsvertrag (Fluxion) besteht.
Ab dem einunddreißigsten (31.) Tag nach Abnahme entfällt die vertragliche Verpflichtung von VICRONIX zur Mängelbeseitigung im Rahmen des Absatz (b), auch wenn zuvor gemeldete Mängel noch in Bearbeitung sind. Leistungen, die VICRONIX nach Ablauf dieser Fristen erbringt, erfolgen ausdrücklich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(c) Besondere Bestimmungen zur Gewährleistung
Nimmt der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen am System vor, die außerhalb der von VICRONIX dokumentierten Schnittstellen liegen, verfällt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit sofortiger Wirkung. Der Wegfall oder die Einschränkung der Gewährleistung entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen.
Eine verlängerte Gewährleistung von insgesamt neunzig (90) Tagen kann gegen eine zusätzliche Pauschale vereinbart werden. Diese verlängerte Frist beginnt mit der Abnahme und stellt eine vertragliche Garantie dar.
Kommt ein Wartungsvertrag (Fluxion) zustande, beginnt dieser unmittelbar mit der Abnahme und ersetzt die Service-Leistungen gemäß Absatz (b). Die Verjährungsfrist richtet sich weiterhin nach den allgemeinen AGB.
(d) Zahlungsfälligkeit
Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen, sofern diese die Funktionsfähigkeit des Projekts nicht wesentlich beeinträchtigen.
(7) Haftungsbeschränkung
VICRONIX haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden, Datenverluste, Systemausfälle oder Inkompatibilitäten mit Drittsoftware, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt auch für Schäden, die infolge fehlerhafter Kundendaten, unsachgemäßer Nutzung, Fremdsoftware, Systemupdates, API-Änderungen oder nicht dokumentierter Abhängigkeiten entstehen.
Eine Erfolgsgarantie über die vertraglich vereinbarten Spezifikationen hinaus wird nicht übernommen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der VICRONIX-AGB.
(8) Referenz-, Bild- und Projektdaten
VICRONIX ist berechtigt, anonymisierte technische Daten, Screenshots, Code-Ausschnitte, Fotos, Diagramme oder sonstige Darstellungen zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken zu verwenden.
Eine namentliche oder inhaltliche Zuordnung des Kunden erfolgt nicht.
Alle Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Bildern, Visualisierungen, Dokumentationen und technischen Darstellungen verbleiben dauerhaft bei VICRONIX, auch nach Abnahme und vollständiger Bezahlung des Projekts.
(9) Abgrenzung zu anderen Modulen
Das Modul Stackforge basiert inhaltlich auf den Ergebnissen des Moduls Shematix.
Die im Rahmen von Stackforge entwickelten Systeme können durch das Modul Uptimize weiter verbessert und durch das Modul Fluxion dauerhaft gewartet werden.
Eine automatische Kombination oder Verlängerung zwischen den Modulen findet nicht statt; jedes Modul gilt als eigenständiger Vertrag.
(10) Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die allgemeinen AGB von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
(1) Leistungsumfang und Zielsetzung
Das Modul Buildup umfasst die physische Installation, Montage und Inbetriebnahme technischer Systeme und Komponenten, die im Rahmen des Projekts oder eines anderen Moduls (insbesondere Stackforge oder Shematix) vorgesehen sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Montage und Verkabelung von Hardware,
- Installation von Lichtsystemen, Zugangssystemen, Schließ- oder Schranksystemen,
- Aufbau und Einrichtung von Computer- oder Netzwerksystemen,
- physische Integration von Komponenten und Systemperipherie,
- sowie die erstmalige Inbetriebnahme installierter Hardware.
Das Modul Buildup stellt einen eingeschränkten Werkvertrag gemäß § 631 BGB dar.
Die Gewährleistung für Planung und Funktion setzt grundsätzlich die vorherige Durchführung des Moduls Shematix voraus.
(a) Risikoübernahme bei Verzicht auf Shematix:
Da das Modul Shematix der notwendigen Planbarkeit, Zielsetzung und Analyse dient, liegt das Risiko für Mängel, Fehlplanungen, technische oder funktionale Abweichungen, Inkompatibilitäten oder Folgeschäden, die ohne diese fundierte Basis entstehen, vollständig beim Kunden, sofern er explizit auf die Durchführung von Shematix verzichtet hat.
(b) Haftungsausschluss:
VICRONIX ist in diesem Fall von der Haftung für alle Schäden freigestellt, die kausal und direkt auf den fehlenden Shematix-Plan zurückzuführen sind.
(c) Zwingendes Recht:
Die Haftungsfreistellung nach Abs. (b) gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens VICRONIX. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB. Werden im Rahmen von Buildup zusätzlich Software- oder Systemkonfigurationen vorgenommen, gelten hierfür ergänzend die Bestimmungen des Moduls Stackforge.
VICRONIX ist kein eingetragener Handwerksbetrieb im Sinne der Handwerksordnung (HwO).
Alle Arbeiten erfolgen im Rahmen erlaubnisfreier Tätigkeiten nach § 1 Abs. 2 HwO.
(2) Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Grundpauschale richtet sich nach dem jeweiligen Projektumfang und den erforderlichen Materialien.
Der Grundbetrag entspricht zwei Dritteln der geschätzten Gesamtkosten für Material, Transport und Installation und ist vor Projektbeginn fällig.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei (3) Monaten erfolgen zusätzliche Zahlungen nach definierten Milestones.
Offene Beträge sind mit der Abnahme des Projekts vollständig zu begleichen.
Alle Kosten für zusätzlich notwendige Arbeiten (z. B. Demontage, Abbau bestehender Systeme oder nicht vereinbarte Bauleistungen) werden gesondert und vollständig berechnet.
Alle Preisangaben sind freibleibend und können unternehmerisch angepasst werden.
(3) Voraussetzungen und Pflichten des Kunden
Bei Arbeiten in Miet- oder Gemeinschaftsflächen hat der Kunde vor Beginn sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers vorliegen. VICRONIX darf entsprechende Nachweise verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Installation und den Aufbau erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- der uneingeschränkte Zugang zu den Räumlichkeiten und Installationsorten,
- die Bereitstellung funktionsfähiger Strom-, Netzwerk- und ggf. Sicherheitssysteme,
- eine sichere, ordnungsgemäß vorbereitete Arbeitsumgebung,
- sowie die Gewährleistung, dass bereits vorhandene Anlagen oder Systeme für die Montage geeignet und zugänglich sind.
VICRONIX ist nicht verpflichtet, bestehende Altanlagen, Verkabelungen, Bausubstanz oder Systeme zu demontieren, zu entsorgen oder zu ersetzen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Müssen solche Arbeiten dennoch durchgeführt werden, werden sie gesondert berechnet.
Werden erforderliche Voraussetzungen nicht, verspätet oder unzureichend erfüllt, verlängern sich alle Fristen entsprechend.
Alle dadurch entstehenden Mehrkosten, Verzögerungen oder sonstigen Umstände trägt der Kunde vollständig.
VICRONIX haftet nicht für Schäden, Unfälle, Ausfälle oder Leistungsverzögerungen, die auf unzureichende Vorbereitung, mangelhafte bauliche Gegebenheiten, fehlerhafte Altinstallationen oder fahrlässiges Verhalten des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
Der Kunde haftet in diesen Fällen selbst und in voller Höhe für alle hieraus resultierenden Personen-, Sach- oder Folgeschäden.
(4) Leistungsdurchführung und Dokumentation
Alle durchgeführten Arbeiten werden von VICRONIX mit Zeitstempel protokolliert und in einem Installationsbericht (PDF) dokumentiert.
Dieser Bericht enthält den Arbeitsumfang, verwendete Materialien, Prüfungen, Installationsdaten und besondere Vorkommnisse.
VICRONIX übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Folgeschäden, Beschädigungen, Nutzungsausfälle, Betriebsausfälle oder Verschleißerscheinungen, die infolge von:
- ordnungsgemäß durchgeführten Installationen,
- Materialalterung,
- Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit, Temperatur, Stromschwankungen, Vibrationen, Staub etc.),
- unsachgemäßer Nutzung oder Fremdeingriffen,
- oder äußerer Einwirkung (Feuer, Wasser, Diebstahl, Fehlbedienung)
entstehen.
Solange VICRONIX die Wartung übernimmt, verbleibt das Originaldokument bei VICRONIX.
Bei vollständiger Übergabe an den Kunden wird die Dokumentation übergeben; ab diesem Zeitpunkt übernimmt VICRONIX keinerlei Verantwortung oder Haftung für Funktionsstörungen, Folgeschäden oder zukünftige Verschleißerscheinungen.
Eine Kopie des letzten Berichts kann jederzeit angefordert werden.
(5) Abnahme, Gewährleistung und Fristen
(a) Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung. Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Funktionsprüfung schriftlich (in Textform) unter konkreter Angabe der Mängel Beanstandungen mitteilt.
(b) Rügepflicht und Service
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Modul unverzüglich nach Abnahme gründlich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von dreißig (30) Kalendertagen nach Abnahme in Textform zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist sind Rügen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Die gesetzliche Rügepflicht des Kunden nach § 377 HGB bleibt unberührt.
Kleinere Nachjustierungen und Korrekturen, die die Funktionsfähigkeit des Moduls nicht wesentlich beeinträchtigen, werden von VICRONIX innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme auf Kulanzbasis durchgeführt. Schwerwiegende Mängel, die die vertraglich vereinbarte Nutzung des Moduls wesentlich beeinträchtigen und die VICRONIX nachweislich zuzurechnen sind, werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abnahme korrigiert, sofern kein Wartungsvertrag (Fluxion) besteht.
Ab dem einunddreißigsten (31.) Tag nach Abnahme entfällt die vertragliche Verpflichtung von VICRONIX zur Mängelbeseitigung im Rahmen des Absatz (b), auch wenn zuvor gemeldete Mängel noch in Bearbeitung sind. Leistungen, die VICRONIX nach Ablauf dieser Fristen erbringt, erfolgen ausdrücklich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(c) Besondere Bestimmungen zur Gewährleistung
Nimmt der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen an installierten Systemen vor oder greift unsachgemäß in deren Funktion ein, verfällt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit sofortiger Wirkung. Der Wegfall oder die Einschränkung der Gewährleistung entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen.
Eine verlängerte Verjährungsfrist von insgesamt neunzig (90) Tagen kann gegen eine zusätzliche Pauschale vereinbart werden. Diese verlängerte Frist beginnt mit der Abnahme und stellt eine vertragliche Garantie dar.
Kommt ein Wartungsvertrag (Fluxion) zustande, beginnt dieser unmittelbar mit der Abnahme und ersetzt die Service-Leistungen gemäß Absatz (b). Die Verjährungsfrist richtet sich weiterhin nach den allgemeinen AGB.
(d) Zahlungsfälligkeit
Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen, sofern diese die Funktionsfähigkeit des Projekts nicht wesentlich beeinträchtigen.
(6) Haftung und Risiken
VICRONIX haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen.
Insbesondere haftet VICRONIX nicht für:
- Schäden an Geräten, Anlagen, Netzwerken oder Gebäudeteilen infolge unsachgemäßer Nutzung, Fehlbedienung oder äußeren Einflüssen,
- Beeinträchtigungen oder Ausfälle, die durch nicht von VICRONIX gelieferte Komponenten, mangelhafte Altinstallationen oder Drittanbieter-Systeme entstehen,
- Verschleiß, Materialermüdung oder Abnutzung nach Inbetriebnahme,
- Schäden, die auf fehlerhafte Planung, fehlende Genehmigungen oder bauliche Mängel des Kunden zurückzuführen sind,
- sowie Unfälle oder Sachschäden, die durch unzureichende Sicherung oder Vorbereitung des Arbeitsumfeldes entstehen.
Werden im Rahmen von Buildup zusätzlich Softwarelösungen installiert, haftet VICRONIX nicht für Schäden oder Fehlfunktionen, die durch diese Software oder durch die Kombination mit vorhandener Hardware verursacht werden.
Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, Produktivitätsverluste, Geschäftsunterbrechungen oder Schadensersatzforderungen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftungssumme ist in allen Fällen auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der VICRONIX-AGB.
(7) Eigentum und Nutzungsrechte
Alle installierten Systeme, Hardwarekomponenten und physisch bereitgestellten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VICRONIX.
Nach Bezahlung gehen die Systeme in das Eigentum des Kunden über.
Der Kunde erwirbt jedoch ausschließlich das Nutzungsrecht an der gelieferten Funktionalität.
Funktionsweise, technische Konstruktion oder interne Systemlogik dürfen nicht verändert, kopiert oder weitergegeben werden.
Ein eigenmächtiger Umbau oder die Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks führt zum sofortigen Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Nutzungsrechte.
(8) Referenz-, Bild- und Projektdaten
VICRONIX ist berechtigt, anonymisierte Fotos, Videos, Diagramme, Messdaten oder sonstige Darstellungen installierter Systeme zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken zu verwenden.
Eine namentliche oder inhaltliche Zuordnung des Kunden erfolgt nicht.
Alle Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an erstellten Medien, technischen Darstellungen und Dokumentationen verbleiben dauerhaft bei VICRONIX, auch nach Abnahme und vollständiger Bezahlung des Projekts.
(9) Abgrenzung zu anderen Modulen
Das Modul Buildup betrifft ausschließlich den physischen Aufbau, die Montage und Inbetriebnahme von Hardware.
Software- und Systementwicklungen fallen unter das Modul Stackforge, während Optimierung und Wartung durch die Module Uptimize und Fluxion erfolgen.
Eine automatische Kombination oder Verlängerung zwischen den Modulen findet nicht statt; jedes Modul gilt als eigenständiger Vertrag.
(10) Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die allgemeinen AGB von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
(1) Leistungsumfang und Zielsetzung
Das Modul Fluxion dient der laufenden Pflege, Wartung, Aktualisierung und Instandhaltung von Projekten, Systemen und Automatisierungen, die im Rahmen anderer VICRONIX-Module (insbesondere Stackforge, Uptimize und Buildup) entstanden sind.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Wartung und Behebung von Fehlern oder Bugs in bestehenden Lösungen,
- regelmäßige Aktualisierung, technische Optimierung und Anpassung von Software, Systemen und Workflows,
- Host-Management, Monitoring und Systempflege,
- Aktualisierung und Pflege von Datenbanken,
- Anpassung bestehender Automatisierungen und Datenpipelines,
- Erstellung regelmäßiger Systemstatistiken und Zustandsberichte,
- Umsetzung kleinerer ergänzender Leistungen im Zusammenhang mit bestehenden Projekten.
Die Leistungen des Moduls Fluxion werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags gemäß § 611 BGB erbracht; ein bestimmter Erfolg im Sinne eines Werkvertrags wird nicht geschuldet.
(2) Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung
Das Modul Fluxion wird grundsätzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch um jeweils drei (3) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von sechzig (60) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Textform (§ 126b BGB) genügt.
Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Kunde wird mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit über die bevorstehende Verlängerung informiert.
(a) Standardabschluss (nach Projektende oder separat)
Wird Fluxion erst nach Abschluss eines anderen VICRONIX-Moduls oder separat beauftragt, gilt die oben genannte Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten als verbindlich und absolut.
Eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der Mindestlaufzeit zulässig.
Die Grundpauschale wird regulär gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
(b) Frühzeitiger Abschluss (gleichzeitig mit einem anderen Modul)
Wird Fluxion bereits bei Projektbeginn gemeinsam mit einem anderen VICRONIX-Modul (z. B. Stackforge, Uptimize oder Buildup) abgeschlossen, kann der Kunde zwischen den folgenden zwei Vertragsmodellen wählen:
Option 1 – Standard
Mindestvertragslaufzeit: zwölf (12) Monate
Erste zwei (2) Monate beitragsfrei
Automatische Verlängerung: jeweils drei (3) Monate
Kündigungsfrist: dreißig (30) Tage zum Laufzeitende
Option 2 – Erweitert
Mindestvertragslaufzeit: vierundzwanzig (24) Monate
Erste sechs (6) Monate beitragsfrei
Automatische Verlängerung: jeweils sechs (6) Monate
Kündigungsfrist: im ersten Vertragsjahr sechzig (60) Tage, ab dem zweiten Vertragsjahr dreißig (30) Tage zum Laufzeitende
Rabatt: 10 % auf alle zusätzlich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit Fluxion-Diensten
während der ersten vierundzwanzig (24) Monate
Bei beiden Varianten ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung innerhalb der Mindestlaufzeit möglich, sofern der Kunde eine pauschale Entschädigung leistet.
Diese berechnet sich wie folgt:
bis drei (3) Monate Restlaufzeit: 30 % der verbleibenden Grundpauschalen
vier bis zwölf (4–12) Monate Restlaufzeit: 50 % der verbleibenden Grundpauschalen
über zwölf (12) Monate Restlaufzeit: 70 % der verbleibenden Grundpauschalen
Zusätzlich werden sämtliche zuvor erlassenen Grundpauschalen nachberechnet.
Die gewährten Rabatte oder Vergünstigungen entfallen rückwirkend.
Zusätzlich wird eine einmalige Kündigungspauschale in Höhe einer monatlichen Grundpauschale erhoben, die den internen Aufwand für Vertragsabwicklung, Systemabschaltung und Dokumentation abdeckt. Diese Pauschale fällt unabhängig von der oben genannten Entschädigungsstaffel an.
Bei ordnungsgemäßer Kündigung zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit bleiben sämtliche gewährten Vorteile bestehen.
Allgemeine Bestimmungen
Nach Vertragsende oder Kündigung erlöschen sämtliche Ansprüche auf Betreuung, Pflege, Wartung und Monitoring.
VICRONIX ist berechtigt, automatisierte Systeme oder Zugänge nach Vertragsende zu deaktivieren, soweit dies zur Sicherstellung von Datenschutz, Sicherheit oder Systemintegrität erforderlich ist.
Ein erneuter Vertragsabschluss nach Kündigung oder Ablauf erfolgt ausschließlich zu den dann gültigen Konditionen.
(3) Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Für das Modul Fluxion wird eine monatliche Grundpauschale erhoben, die jeweils am Monatsende für den Folgemonat berechnet wird.
Zusätzlicher Arbeitsaufwand wird – sofern er über den im Pauschalumfang enthaltenen Leistungsrahmen hinausgeht – nach Aufwand und zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
Die monatliche Grundpauschale setzt sich aus den im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsnachweis vereinbarten Leistungsbestandteilen zusammen.
Mögliche Bestandteile sind insbesondere Host-Management, Wartung und Fehlerkorrektur, Datenbankpflege, Backup-Service, Automatisierungs-Management sowie Statistik- und Reporting-Leistungen.
Jeder Leistungsbereich kann einzeln oder kombiniert gebucht werden; die Höhe der jeweiligen Teilpauschalen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsübersicht („Leistungsbeschreibung Fluxion“).
Änderungen des individuellen Leistungsumfangs können schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) vereinbart werden.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einzelpreise sind nicht Bestandteil der AGB und können ohne deren Änderung angepasst werden.
Zusatzarbeiten oder Supportleistungen außerhalb der regulären Wartung (z. B. nachträgliche API-Anpassungen, Systemumbauten, Notfalleinsätze) werden gesondert fakturiert.
VICRONIX kann diese Zusatzleistungen wahlweise monatlich verzögert oder mit der nächsten Abo-Rechnung einziehen.
Preisänderungen oder Anpassungen der Grundpauschale bleiben vorbehalten; der Kunde wird mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten informiert.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Subunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VICRONIX.
VICRONIX ist berechtigt, die Grundpauschale und Einzelpreise anzupassen,
sofern und soweit sich wesentliche Kostenbestandteile erhöhen oder verringern
(z. B. Lizenz- und Modellgebühren von Drittanbietern, Cloud-/Hostingkosten, Energiekosten, tarifliche Lohnkosten, staatliche Abgaben/Steuern).
Preisänderungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt.
Der Kunde hat im Falle einer Erhöhung von mehr als 10 % das Recht zur Sonderkündigung zum Änderungszeitpunkt;
die Kündigung muss VICRONIX spätestens vierzehn (14) Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung zugehen.
(4) Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Wartung und Betreuung erforderlichen Zugänge, API-Schlüssel, Systemdaten und Berechtigungen bereitzustellen.
Er ist verantwortlich für die fortlaufende Gültigkeit seiner Lizenzen, Zugangsdaten und Drittanbieter-Abonnements.
VICRONIX übernimmt keine Verantwortung für Funktionsausfälle, wenn Zugänge, Lizenzen oder Schlüssel ablaufen oder deaktiviert werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Moduls Fluxion betreuten Systeme ordnungsgemäß installiert, lizenziert und funktionsfähig sind.
Werden Voraussetzungen nicht erfüllt oder Zugänge entzogen, ist VICRONIX berechtigt, Leistungen auszusetzen oder temporär zu deaktivieren.
Der Kunde haftet in voller Höhe für alle daraus entstehenden Mehraufwände, Verzögerungen oder Folgeschäden.
(5) Rechte an Zugängen und Systemen
Die Eigentums- und Nutzungsrechte an Software, Code, Workflows und Dokumentationen richten sich nach den jeweiligen Modulregelungen (Stackforge, Uptimize, Buildup, Shematix). Dieses Modul regelt ausschließlich die Betriebs- und Zugangsvoraussetzungen für die Wartung.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Lizenzen, API-Schlüssel, Konten, Abonnements und Zugriffsrechte fortlaufend zu unterhalten. Unterbleibt dies, darf VICRONIX Leistungen aussetzen oder Systeme temporär deaktivieren. Nicht-Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten befreit den Kunden nicht von vertraglichen Entgelten oder Restzahlungen.
VICRONIX-gehaltene Accounts (On-Behalf-Betrieb):
Werden Lizenzen, Konten, API-Schlüssel oder Serverkonfigurationen im Auftrag des Kunden von VICRONIX eingerichtet und von Beginn an im Rahmen von Fluxion betrieben, verbleiben administrative Eigentums- und Verfügungsrechte dauerhaft bei VICRONIX, auch nach Vertragsende. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende kann VICRONIX die betreffenden Zugänge deaktivieren; eine Übertragung erfolgt nur nach separater Vereinbarung und vollständigem Ausgleich aller Forderungen.
(6) Datensicherung und Backups
Backups gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen ist der Kunde für Datensicherung und Wiederherstellung verantwortlich. VICRONIX haftet nicht für Datenverluste oder Wiederherstellungsfehler, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Betriebsrisiken und Fehlbedienung:
Der Kunde stellt sicher, dass Systeme ordnungsgemäß genutzt und Mitarbeiter geschult werden. VICRONIX haftet nicht für Schäden, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste, die durch Fehlbedienung, unautorisierte Änderungen, unsachgemäße Nutzung, Nichteinhaltung von Vorgaben, mangelnde Schulung oder Eingriffe Dritter entstehen. VICRONIX ist berechtigt, bei Sicherheitsrisiken oder Fehlkonfigurationen Prozesse temporär zu deaktivieren, bis die Risiken behoben sind.
(7) Haftung und Risiken
VICRONIX haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Inkompatibilitäten oder Drittanbieter-Ausfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung insbesondere für:
- Änderungen/Abkündigungen von APIs, Plattformen oder Lizenzen Dritter,
- Ausfälle externer Hosting-Provider, Netzwerk oder Strom,
- Schäden durch fehlerhafte/abgelaufene Zugänge oder unzureichende Mitwirkung,
- Folgen von Fehlbedienung, unauthorisierten Änderungen oder Missbrauch durch Mitarbeiter oder Dritte.
Die Gesamthaftung ist der Höhe nach auf die Summe der in den letzten sechs (6) Monaten gezahlten Fluxion-Grundpauschalen begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Updates, Änderungen und Drittanbieterabhängigkeit
VICRONIX ist nicht verpflichtet, Systeme, Automatisierungen oder Integrationen anzupassen, wenn Drittanbieter ihre APIs, Bedingungen oder technische Infrastruktur ändern.
Solche Anpassungen können auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
Eine ständige, fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Systeme kann nicht garantiert werden.
Führt der Wegfall oder die Veränderung eines Drittanbieters dazu, dass ein zuvor angebotener Service nicht mehr verfügbar ist, trägt der Kunde das Risiko.
VICRONIX haftet nicht für resultierende Funktionsverluste, Leistungseinschränkungen oder entfallene Automatisierungen.
(9) Referenz-, Bild- und Systemdaten
VICRONIX ist berechtigt, anonymisierte technische Diagramme, Screenshots, Systemübersichten, Workflow-Grafiken oder Visualisierungen zu Referenz-, Demonstrations- oder Marketingzwecken zu verwenden.
Eine namentliche oder inhaltliche Zuordnung des Kunden erfolgt nicht.
Alle Rechte an erstellten Visualisierungen, Dokumentationen und Prozessdarstellungen verbleiben dauerhaft bei VICRONIX, auch nach Vertragsende oder vollständiger Bezahlung.
(10) Vertragsbeendigung und Systemübertragung
Bei erkannten Sicherheitsrisiken (z. B. kompromittierte Zugangsdaten, kritische Schwachstellen, missbräuchliche Nutzung) ist VICRONIX berechtigt, betroffene Prozesse, Integrationen oder Zugänge ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorübergehend zu deaktivieren, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
Bei Vertragsende oder bei wesentlicher Pflichtverletzung (Zahlungsverzug, fehlende Lizenzen/Zugänge, Sicherheitsrisiken) ist VICRONIX berechtigt, betreute Automationen, Integrationen, Zugänge und Monitoring zu deaktivieren. Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich offener Beträge und zu den dann gültigen Konditionen.
Liegt der Betrieb bei VICRONIX (On-Behalf-Betrieb), informiert VICRONIX den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen über die Deaktivierung. Liegt der Betrieb beim Kunden, endet mit Vertragsende jede Pflicht zur Überwachung, Anpassung oder Wartung.
Haftung nach Vertragsende: Ungeachtet anderer Regelungen haftet VICRONIX zu keinem Zeitpunkt für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Daten- oder Produktionsverluste, die während oder nach Vertragsende entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deaktivierung, Konfigurationsänderungen, Drittanbieter-Ausfälle, API-Änderungen oder unterlassene Wartung auf Kundenseite.
(11) Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die allgemeinen AGB von VICRONIX – Inh. David Crump, Kleingewerbe.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
Das Modul Fabriq befindet sich in Entwicklung. Für zukünftige Versionen gelten ergänzende Bestimmungen,
die Bestandteil dieser AGB werden, sobald sie veröffentlicht und mit dem Kunden vereinbart wurden.
Bis dahin finden die allgemeinen AGB von VICRONIX Anwendung.
Sobald das Modul Fabriq aktiv angeboten wird, erhält der Kunde die modulspezifischen Bestimmungen in Textform (§ 126b BGB).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung dieses Vertrages und dieser AGB.
Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag sowie eine Übertragung von Rechten oder Pflichten
aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VICRONIX zulässig.
§ 354a HGB bleibt unberührt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von VICRONIX,
sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die elektronische Form (z. B. per E-Mail oder PDF) genügt.
Stand: November 2025
Version: 1.0
Frühere Versionen dieser AGB werden auf Anfrage archiviert und aufbewahrt.
Version: 1.0 - Erstfassung, November 2025